Was bedeutet Zwangsläufigkeit?

Als Zwangsläufigkeit werden Schutzmaßnahmen bezeichnet, durch die die Scharfschaltung einer teilweise nicht funktionsfähigen Einbruchmeldeanlage (EMA) verhindert wird bzw. einen unbeabsichtigten Externalarm einer Einbruchmeldeanlage durch den Nutzer verhindert. Auch Falschalarme durch Fehlfunktionen einzelner Bauteile können durch die Zwangsläufigkeit vermieden werden. Bei dem im Rahmen der Scharfschaltung wirksam werdenden Schutz unterscheidet der Fachmann eine bauliche, eine elektrische sowie eine organisatorische Zwangsläufigkeit.

Wo finden sich Normen zur Zwangsläufigkeit?

Welche Gesetze und Normen bei der Zwangsläufigkeit zu beachten sind, ist im Standard VdS 2227 geregelt. Dort finden sich außerdem Hinweise, wie sich die Nutzung der Sperrschlösser (einseitige Schließbarkeit von Außentüren) mit der Nutzung als Rettungs- und Fluchtweg vereinbaren lässt. Dabei sind die Richtlinien über elektronische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen zwangsweise zu beachten. In der Richtlinie VdS 2227 werden darüber hinaus verschiedene Arten der bei einer EMA nutzbaren Verschlussüberwachung für Außentüren, die elektronische Verriegelung von Sperrelementen sowie der Einbruchschutz in Form der Blockierung des Blockschlosses vorgestellt.

Welche Rolle spielt die Scharfschalteinrichtung?

Als Scharfschalteinrichtung werden die Elemente bezeichnet, mit denen eine Einbruchmeldeanlage aktiviert wird. Sie spielen im Rahmen einer Zwangsläufigkeit eine wichtige Rolle, da sie sich nur betätigen lassen, wenn beispielsweise keine Fehler bei der Steuerspannung vorliegen. Dies fällt in die Rubrik der elektrischen Zwangsläufigkeit. Zur organisatorischen Zwangsläufigkeit gehören dagegen die Zugangs- und Abwesenheitskontrolle. Die bereits bei den Normen benannten Aspekte zur Nutzbarkeit von Fluchtwegen fallen unter die bauliche Zwangsläufigkeit.

Warum ist eine Zwangsläufigkeit wichtig für den Betrieb einer EMA?

Eine Einbruchmeldeanlage bietet nur dann einen guten Einbruchschutz, wenn alle Bauteile einwandfrei funktionieren. Kann eine EMA nicht scharfgeschaltet werden, erhält der Nutzer einen Hinweis auf eine Fehlfunktion oder noch aktive Melder (z.B. auslösende Bewegungsmelder oder geöffnete Türen und Fenster) im Überwachungsbereich. Außerdem kann die Zwangsläufigkeit Falschalarme vermeiden, die ansonsten eine weitere Alarmbearbeitung inkl. Alarmverifikation erforderlich machen. Insofern ist die Zwangsläufigkeit insbesondere für Einbruchmeldeanlagen mit Aufschaltungen auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) von hoher Bedeutung. Für Aufschaltungen, die einen Externalarm direkt bei der Polizei auslösen sollte darüber hinaus die „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei“, kurz ÜEA-Richtlinie, mit beachtet werden.

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