Was ist eine Einbruchmeldeanlage?

Die Einbruchmeldeanlage, kurz auch als EMA bezeichnet, gehört neben der Überfallmeldeanlage (ÜMA) und der Brandmeldeanlage (BMA) zu der Gruppe von Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Dabei stellt die Einbruchmeldeanlage (EMA) den elektronischen Teil der Sicherheitstechnik dar, die beim Einbruchschutz zum Einsatz kommt. Es gibt hierbei drei mögliche technische Funktionsweisen: die Gleichstromtechnik, die Bus-Technik sowie die Funkvernetzung. Um einen effizienten Schutz zu gewährleisten, sollten die Projektierung und der Einbau der einzelnen Melder wie z.B. Bewegungsmelder, sowie die Einstellung der Funktionen in der Steuerzentrale der EMA, der sogenannten Einbruchmeldezentrale (EMZ), durch erfahrenen Errichter durchgeführt werden.

Wie werden Einbruchmeldeanlagen klassifiziert?

Zu welcher Klasse eine Einbruchmeldeanlage gehört, ergibt sich aus den Regelungen der DIN VDE 0833-3. Die Einstufung einer Alarmanlage wird davon abhängig gemacht, welche Sicherheit sie gegen eine Überwindung bietet. Die Effizienz beim Einbruchschutz wird in erster Linie durch die Art der verwendeten Melder bestimmt. Dabei reicht die Palette vom Bewegungsmelder bis hin zum Glasbruchmelder. Weichen die von den Meldern gelieferten Parameter von einem bestimmten Sollwert ab, löst die Einbruchmeldeanlage einen Alarm aus, der von der Einbruchmeldezentrale wahlweise an eine selbst bestimmte Rufnummer, an die Polizei oder einen externen Dienstleister weitergeleitet wird. Grundsätzlich sollten für die Planung der Einbruchmeldeanlage stets Komponenten verwendet werden, die eine Zertifizierung durch die VdS Schadenverhütung GmbH aufweisen. Außerdem empfiehlt sich die Errichtung durch einen spezialisierten Fachbetrieb. Die korrekte Einstellung der Melder hat einen hohen Stellenwert, zumal davon abhängen kann, ob ein Einbruchversuch tatsächlich bereits in einem Frühstadium erkannt werden kann. Darüber hinaus begünstigt eine nicht fachgerechte Montage von Bewegungsmeldern die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen. Um möglichst keinen Falschalarm zu verursachen, ist deshalb für die Einhaltung der Zwangsläufigkeit Sorge zu tragen.

Welche Zwecke verfolgt eine Einbruchmeldeanlage?

Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die den Zweck verfolgen, einen Einbruchschutz zu gewährleisten, werden als Einbruchmeldeanlage bezeichnet, kurz EMA. Dienen sie dazu, bei einem Überfall einen schnellen Alarm auszulösen, nennt sie der Fachmann Überfallmeldeanlagen (ÜMA). Ebenso ist es technisch möglich, mit geeigneter Sicherheitstechnik die Meldung über einen Einbruch und einen Überfall in einer Alarmanlage miteinander zu kombinieren. Die Scharfschaltung / Unscharfschaltung der EMA kann über die Eingabe einer Pin am Bedienfeld stattfinden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Scharfschaltung z.B. mittels Chipkarte, Transponder, Biometrie (Fingerprint) oder Smartphone-App.

Welche Melder und Kombinationsmöglichkeiten existieren?

Bei einer Gefahrenmeldeanlage, die als Einbruchmeldeanlage (EMA) und als Überfallschutz (ÜMA) dient, kommen sowohl automatische als auch nicht-automatische Melder zum Einsatz. Nicht-automatische Melder sind beispielsweise Überfalltretleisten oder Notfallknöpfe. Die Palette der automatischen Melder ist dagegen wesentlich umfangreicher. So können beispielsweise folgende Komponenten in Einbruchmeldeanlagen integriert werden:

  • Bewegungsmelder
  • Glasbruchmelder
  • Lichtschranken
  • Alarmtapeten
  • Magnetkontakte

Die Alarmierung findet als Externalarm über verschiedene Signalgeber optisch (Blitzleuchte), akustisch (Sirene) oder kombiniert statt. Zusätzlich kann ein Stiller Alarm (z.B. bei einem Überfall) erfolgen. Um neben einer örtlichen Alarmierung eine professionelle Intervention mittels Fernalarm zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Einbruchmeldeanlage auf einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) aufzuschalten. Über diese Art der Fernüberwachung kann bei einem Fernalarm eine unmittelbare Alarmvorprüfung stattfinden. Kostspielige Falschalarmeinsätze der Polizei werden dadurch vermieden. Ergänzende mechanische Sicherungsmaßnahmen werden von der Polizei zusätzlich empfohlen.

Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) lässt sich zudem mit weiterer Sicherheitstechnik wie einer Brandfrüherkennung, einem Überfallschutz (ÜMA), einer biometrischen Zutrittskontrolle oder einer Videoüberwachung (mit oder ohne Aufzeichnung) kombinieren. Ein Schutz gegen Sabotage ist in zahlreichen Einbruchmeldeanlagen bereits integriert.

Welche Überwachungsarten gibt es bei Einbruchmeldeanlagen?

Bei Einbruchmeldeanlagen wird zwischen verschiedenen Überwachungsarten unterschieden. Eine Fallenüberwachung (fallenartige Überwachung) verfolgt das Ziel, Einbrecher an ausgewählten Bereichen innerhalb des Objektes mit Meldern zu detektieren. Die Bezeichnung Fallenüberwachung legt nahe, dass dabei nicht jeder einzelne Bereich abgesichert wird, sondern lediglich die Bereiche, die die Täter mit einer hohen Wahrscheinlichkeit betreten. Dem gegenüber steht eine Außenhautüberwachung, die die Außenhaut des Objektes schützen soll. Dabei zielt die Außenhautüberwachung darauf ab, einen Einbruch bereits beim Versuch zu melden. Üblicherweise werden hierzu Fenster und Türen nach VdS gegen Auf- und Durchbruch abgesichert. Zudem können Gebäude mit erhöhtem Bedarf nach Einbruchschutz oder VdS Auflagen auch mittels Einbruchmeldeanlagen an Wänden, Decken und Böden gegen Durchbruch gesichert werden.

Seit Ende 2015 wird der Einbau einer Einbruchmeldeanlage für Privatpersonen staatlich über die KfW gefördert. Weitere Infos: Einbruchschutz KfW

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