Was ist die Norm DIN EN14604?

Bei der DIN 14604 handelt es sich um eine europäische Produktnorm. Sie regelt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder bei der Verwendung im privaten Bereich. Dazu gehören neben Wohnungen und Wohnhäusern auch „Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“.

Für wen gilt die Norm DIN 14604?

Eigentümer von Mietshäusern, Wohnungen und „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ sind gesetzlich zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet. Als „wohnungsähnlich“ gelten beispielsweise Pensionen mit weniger als 12 Gastbetten. Auch Apotheken mit einer Übernachtungsmöglichkeit (Nachtzimmer) sind einer wohnungsähnlichen Nutzung zuzuordnen.

Was regelt die Norm?

Die Gerätenorm DIN 14604 und die Anwendungsnorm DIN 14676 stellen sicher, dass Rauchwarnmelder zuverlässig funktionieren. Laut den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sind im Zuge der bestehenden Rauchwarnmelderpflicht beide DIN-Normen in Deutschland verbindlich. Die Anwendungsnorm DIN 14676 legt fest, dass Rauchwarnmelder eine Zertifizierung gemäß DIN EN 14604 aufweisen müssen.

Welche Rauchwarnmelder erfüllen die Anforderungen nach DIN 14604?

Seit 2008 dürfen in Deutschland ausschließlich Rauchwarnmelder verkauft werden, die die Anforderungen laut DIN 14604 erfüllen. Unabhängige Produktzertifizierungsstellen wie die VdS Schadenverhütung GmbH führen umfangreiche Typprüfungen durch. Damit wird sichergestellt, dass die Rauchwarnmelder der europäischen Norm entsprechen. 29 Tests muss ein Gerät bestehen, bevor es für den Verkauf zugelassen wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Rauchkammertests
  • Batteriestörungsmeldung-Test
  • Fremdkörperempfindlichkeit-Test
  • Test der Alarmsignalstärke (verlangt sind mindestens 85 Dezibel im Abstand von 3 m)
  • Testknopf Funktionsprüfung
  • Test Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Prüfung)
  • Test Temperaturwechsel

Welche Kennzeichnung müssen nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder aufweisen?

Rauchwarnmelder müssen mit folgenden Hinweisen gekennzeichnet sein:

  • CE-Kennzeichnung
  • Nummer des EG-Konformitätszertifikates
  • DIN EN 14604
  • Name /Handelszeichen und Adresse des Herstellers bzw. Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • Empfohlenes Datum für einen Austausch (bei regelmäßiger, fachgerechter Wartung)
  • Informationen zum Austausch der Batterie (Art, Anzahl)
  • Hinweis für Verbraucher: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.”

Außerdem muss eine Anleitung mitgeliefert werden, die Hinweise zu Standortwahl, Montage und Wartung beinhaltet.

Um den Qualitätskriterien gemäß DIN EN 14604 zu entsprechen müssen folgende Gegebenheiten vorhanden sein:

  • eine Prüftaste
  • ein akustisches Signal, das 30 Tage vor Entladung den niedrigen Batteriestand mitteilt
  • ein Alarm mit einer Lautstärke von mindestens 85dB(A)

Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Um einen Mindestschutz im Brandfall zu gewährleisten, sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Pflicht. Wer für optimalen Schutz der Haus- bzw. Wohnungsbewohner sorgen möchte, stattet jedoch jeden Raum mit einem Rauchwarnmelder aus. Die einzigen Ausnahmen sind Küchen und Badezimmer, da es dort zur Entwicklung von Wasserdampf kommt, was zum Auslösen von Falschalarmen führen kann. Wer in diesen Räumen nicht auf einen Schutz verzichten möchte, kann beispielsweise auf Wärmemelder oder Rauchmelder mit Stummschalter zurückgreifen.

Einzelmelder, Funkvernetzung oder kabelvernetzte Rauchwarnmelder?

In Ein-Zimmer-Wohnungen kann ein Einzelmelder ausreichen. Bei größeren Wohnungen und Häusern sind funkvernetzte Rauchwarnmelder sinnvoller. So wird dafür gesorgt, dass kein Alarm wegen einer zu großen Entfernung vom Brandherd überhört oder übersehen wird: Der Rauchwarnmelder, der auslöst, alarmiert die übrigen Rauchmelder mit. In Neubauten können kabelvernetzte 230-Volt-Rauchmelder installiert werden. Auch hierbei werden alle verbundenen Rauchmelder parallel ausgelöst. Ein Überhören des Signaltons wird so vermieden.

Was muss bei der Installation von Rauchwarnmeldern beachtet werden?

  • Rauchwarnmelder müssen an der Zimmerdecke angebracht werden.
  • Der Mindestabstand zur Dachspitze, zu Wänden und Einrichtungsgegenständen wie Schränken oder Lampen beträgt einen halben Meter. Brandrauch muss das Gerät problemlos erreichen können.
  • Rauchwarnmelder dürfen nicht in der Nähe von Luftschächten oder in Zugluft installiert werden.
  • In Küche und Bad sollten wegen des Wasserdampfes keine Rauchwarnmelder eingesetzt werden.
  • Alle 10 Jahre müssen die Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
  • Der ordnungsgemäße Betrieb ist regelmäßig über die Prüftaste zu prüfen.

Dürfen Vermieter Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder auf Mieter umlegen?

Ja. Die Installation von Rauchwarnmeldern bedeutet eine Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter darf laut § 559 BGB bis zu 11 % der Investitionskosten im Jahr auf den Mieter umlegen. Die Wartungskosten kann der Vermieter auf die Nebenkosten (Betriebskosten) aufschlagen. Es ist allerdings nicht erlaubt, die Anschaffungskosten für die Rauchwarnmelder als Betriebskosten abzurechnen. Nur regelmäßig anfallende Ausgaben zählen als Betriebskosten. Aufgrund der Langlebigkeit der Rauchmelder entstehen jedoch nur alle 10 Jahre Kosten für die Anschaffung.

Welche Pflichten hat der Vermieter?

Der Vermieter ist zur Installation von Rauchwarnmeldern verpflichtet. Weiterhin muss er für die Betriebsbereitschaft der Geräte sorgen. Arbeiten die Rauchwarnmelder im Ernstfall nicht, haftet der Vermieter. Ausnahme: Er kann die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder nachweisen.

Die Wartung bzw. Instandhaltung beinhaltet den regelmäßigen Batteriewechsel und eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder. Diese Pflichten kann der Vermieter im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. In einen bereits bestehenden Mietvertrag darf eine entsprechende Zusatzklausel ergänzt werden. Das entbindet den Vermieter allerdings nicht von der Verantwortung: Er muss sich davon überzeugen, dass der Mieter die Wartung fachgerecht durchführt und dies auch nachweisen können. Andernfalls haftet der Vermieter trotzdem bei einem Ausfall des Brandmelders im Ernstfall, aufgrund von einer Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.

Gibt es eine „sichere“ Möglichkeit für Vermieter, die Wartungsaufgaben abzugeben?

Vermieter können zur Instandhaltung der Rauchwarnmelder eine ausgewiesene Fachfirma mit dieser Aufgabe beauftragen. Dadurch überträgt er die regelmäßige Wartung an professionelle Dienstleister, die ihre Wartungstätigkeiten nachweisen. Der Vermieter ist somit im Ernstfall auch bürokratisch abgesichert. Bei professionellen Systemen zur Brandfrüherkennung ist die Instandhaltung oft Teil des Service. So ist beim Einbau unserer 180° Brandfrüherkennung die Wartung bereits inklusive.

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