Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland – alle Fakten

Sicherheit & Recht

Rauchmelder retten Leben. Und obwohl in Deutschland inzwischen eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht herrscht, werden immer noch zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig Rauchmelder sowohl in Privatwohnungen, Häusern aber auch Gewerberäumen sind. Noch immer herrscht viel Uneinigkeit über die genauen Vorschriften der Rauchmelderpflicht in den 16 Bundesländern. Deshalb möchten wir hier einen kurzweiligen Überblick verschaffen und die Rechtslage für Sie erklären.

Rauchmelderpflicht - Was sollten Sie wissen?

In Deutschland sind laut der Initiative Rauchmelder retten Leben des Forum Brandrauchprävention e.V. jährlich rund 400 Brandtote und 4.000 Brandverletzte zu verzeichnen. Häufig sind technische Defekte ursächlich für den Ausbruch eines Feuers. Daher herrscht in Deutschland inzwischen nahezu flächendeckend die sogenannte Rauchwarnmelderpflicht, die die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorschreibt. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird diese auch Rauchmelderpflicht genannt.

1
Brandtote jährlich
1
Brandverletzte jährlich

Rauchmelder und auch die Rauchwarnmelderpflicht können dabei helfen, diese Zahlen maßgeblich zu reduzieren. Die Rauchmelder haben dabei ein Ziel: mithilfe dieser technischen, kleinen Geräte können Bewohner eines Gebäudes gewarnt werden, wenn eine Rauchentwicklung stattfindet. Die Rauchmelder dienen dabei als Frühwarnsystem, denn bereits kleine Mengen Rauchgas reichen, um ein Alarmsignal mit über 85 dB auszulösen. Der akustische Alarm zeigt an, in welchem Raum eine Rauchentwicklung stattfindet. Bei funkvernetzten Rauchmeldern springen alle Melder einer ganzen Meldergruppe an und signalisieren die Gefahr.

Wo ist die Pflicht für Rauchmelder geregelt?

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in Deutschland in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dort ist auch der Umgang mit Rauchwarnmeldern in Neubauten, Bestandsimmobilien und bei Umbauten festgehalten.

Durch die Organisation auf Landesebene konnte die Rauchmelderpflicht nicht bundesweit bis zum Jahr 2015 durchgesetzt werden. In Sachsen, Berlin und Brandenburg war bis dato keine einheitliche Regelung für den Einsatz von Rauchwarnmeldern möglich. Beginnend mit dem Jahr 2016 wurde die Pflicht zur Installation der Rauchwarnmelder jedoch auch in die sächsische Landesbauordnung aufgenommen. Brandenburg hat die Rauchwarnmelderpflicht seit Juli 2016 aufgegriffen. Lediglich Berlin befindet sich aktuell zunächst in einer Übergangsphase. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt dort für Neubauten seit dem 1. Januar 2017, eine Nachrüstung von Bestandsobjekten muss bis 31. Dezember 2020 erfolgt sein. Diese Verzögerung hängt damit zusammen, dass Berlin seine Bauordnung mit der brandenburgischen abstimmt.

Vorreiter der Rauchmelderpflicht in Deutschland

2003/2004

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Als erstes deutsches Bundesland führte Rheinland-Pfalz zum Jahreswechsel 2003/2004 die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit einem Rauchmelder ein. Zum Jahresende 2014 wurde bei der Umsetzung dieser Regelung eine Quote von 90% verzeichnet.

2004

Rauchmelderpflicht Thüringen

Thüringen

Rauchmelderpflicht Saarland

Saarland

In Thüringen und dem Saarland gilt die Rauchwarnmelderpflicht seit Mai bzw. Juni 2004.

2005

Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Rauchmelderpflicht Hessen

Hessen

Schleswig-Holstein zog im Jahr 2005 gemeinsam mit Hessen nach.

2006

2006 folgte die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gehörten mit zu den letzten Bundesländern, in denen eine Rauchmelderpflicht in die Landesbauordnungen aufgenommen wurde.

Die Gesetzesquellen zur Rauchwarnmelderpflicht

Baden-Württemberg

§ 15 LBO BW

Bayern

§ 46 BayBO

Berlin

§ 48 BauO Bln

Brandenburg

§ 48 BbgBO

Bremen

§ 48 LBauOHB

Hamburg

§ 45 HBauO

Hessen

§ 13 HBO

Mecklenburg-Vorpommern

§ 48 LBauO

Niedersachsen

§ 44 NBauO

Nordrhein-Westfalen

§ 49 BauO NRW

Rheinland-Pfalz

§ 44 LBauO RP

Saarland

§ 46 LBauO

Sachsen-Anhalt

§ 47 BauO LSA

Sachsen

§ 47 Abs. 4 SächsBO

Schleswig-Holstein

§ 49 BauO S-H

Thüringen

§ 46 ThürBO

(Informationsstand März 2018 / für Änderungen keine Gewähr.)

In den meisten Bundesländern müssen die Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie den Fluren installiert werden, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen dienen. Eine Ausnahme stellt Baden-Württemberg dar. Dort werden die Kinderzimmer bei der Rauchmelderpflicht nicht explizit erwähnt, sondern die Landesbauordnung verwendet die allgemeine Formulierung „zum Schlafen bestimmte Aufenthaltsräume“. Nach den Landesbauordnungen dürfen nur Rauchmelder zum Einsatz kommen, von denen die Anforderungen der DIN 14604 sowie DIN 14676 erfüllt werden.

Wer ist verantwortlich für Einbau und Wartung der Rauchmelder?

Header Rauchwarnmelderpflicht

Einbau der Rauchmelder

In privaten Räumlichkeiten ist in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Eine Ausnahme hierzu besteht in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist der Besitzer der Wohnung für die Installation von Rauchmeldern verantwortlich, also der Mieter oder Nutzer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung.

Wartung der Rauchmelder

Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist nach DIN 14676 grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Einige Bundesländer haben hierzu jedoch Ausnahmen formuliert. So müssen sich in den nachfolgenden Bundesländern die Mieter um die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder kümmern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

In den übrigen Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht haftet der Vermieter. Er hat die Rauchwarnmelder stets betriebsbereit zu halten und eine jährliche Prüfung nachzuweisen.

Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern

Deutschlandkarte

Jährliche Prüfung nach DIN 14676

Die jährliche Prüfung der installierten Rauchmelder hat nach DIN 14676 gewisse Anforderungen zu erfüllen, z.B.:

  • Sichtkontrolle nach mechanischen Beschädigungen
  • Sichtkontrolle bezüglich Staub / Flusen (Beeinflussung der Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder)
  • Funktionsprüfung mittels Prüftaste
  • bei räumlichen Veränderungen (erneute Prüfung der Anforderungen hinsichtlich Anzahl und Platzierung der Rauchwarnmelder)
  • Batteriewechsel, sofern keine Langzeitbatterie fest verbaut ist (ansonsten Austausch der Rauchwarnmelder nach zehn Jahren)

Der schriftliche Nachweis über die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder ist erforderlich, um im Ernstfall das Erfüllen der Verpflichtung bei der Versicherung vorweisen zu können. Neben privaten Wohnungen und Häusern greift die Rauchwarnmelderpflicht auch für gewerbliche Bereiche. Apotheken mit Nachtdienst müssen demnach beispielsweise auch über eine Brandfrüherkennung verfügen, um die nächtlich diensthabenden Mitarbeiter vor den Folgen eines möglichen Brands zu schützen.

Zusätzlich zur örtlichen Alarmierung lassen sich Rauchmelder modellabhängig auch an eine Einbruchmeldeanlage (EMA) anschließen, die einen Alarm direkt an eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) weiterleiten kann. Eine mögliche Rauchentwicklung kann somit selbst bei Abwesenheit unmittelbar von der Leitstelle aus erkannt und weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

“Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder!”

Welche Qualitätsmerkmale können Rauchmelder aufweisen?

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Rauchmelder von unterschiedlichen Herstellerfirmen. Zwar gibt es günstige Modelle im Baumarkt, diese sind jedoch nicht mit hochwertigen Rauchwarnmeldern zu vergleichen. In der Vergangenheit haben sich produktspezifische, zuverlässige Qualitätsmerkmale herausgestellt, anhand derer sich Rauchwarnmelder mit besonderer Qualität und Zuverlässigkeit erkennen lassen.

Hierzu zählt beispielsweise das Qualitätszeichen Q, ein unabhängiges und herstellerneutrales Prüfzeichen für Qualitätsrauchwarnmelder. Folgende Leistungsmerkmale müssen Rauchwarnmelder aufweisen, um das Q-Prüfzeichen zu erhalten:

  • Fest eingebaute Lithium-Batterie (10 Jahre Lebensdauer)
  • Langlebige Konstruktion
  • Produktion nach erhöhten Fertigungsstandards (Industrienorm IPC 2)
  • Resistenz gegen Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Erhöhte Korrosionsbeständigkeit (Dauertest auf Schwefeldioxid-Belastung)
  • Minimierung von Falschalarmen
  • Die Prüfungen der Q Qualitätsrauchwarnmelder führen bestimmte Prüfinstitute wie VdS Schadenverhütung GmbH und KRIWAN Testzentrum GmbH durch, welche hierzu durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugelassenen sind.

Zertifizierung von Rauchmelder und Installation

Beim Einbau eines Rauchwarnmelders oder einer vernetzten Rauchmeldergruppe lohnt es sich, auf professionelle Dienstleister zu setzen. Spezielle Zertifizierungen weisen eine Standardisierung der Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Rauchwarnmeldern nach. Die Zertifizierung durch den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. beispielsweise bescheinigt die Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien in der Sicherheitsbranche.

Das Qualitätszeichen Q kennzeichnet mit den geprüften Leistungsmerkmalen die Qualität und Zuverlässigkeit von hochwertigen, für den Langzeiteinsatz geeigneten Rauchwarnmeldern. Es dient dadurch vor allem auch als Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines geeigneten Rauchmelders.

Die VdS Schadenverhütung GmbH engagiert sich für eine konsequente Standardisierung für Unternehmenssicherheit mit den Schwerpunkten Brand- und Einbruchschutz, Naturgefahrenprävention sowie Internetsicherheit. Die Zertifizierungen VdS 2311 und VdS 2366 geben dabei die Richtlinien für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) vor. Hier werden Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Videoüberwachungsanlagen (VÜA) zertifiziert.

Spezielle Errichterfirmen übernehmen die Installation der Anlagen gemäß den VdS-Richtlinien und garantieren damit auch für einen fachlich einwandfreien Betrieb und entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen.

Rauchmelderpflicht ist international im Kommen

Deutschland ist nicht das erste Land, in dem eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt wurde. Die Vorreiter sind die USA, wo es in einigen Bundesstaaten bereits zu Beginn der 1970er Jahre die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern gab. Der Erfolg kann sich dort sehen lassen, denn seit der Einführung dieser Pflicht konnte die Zahl der Brandopfer bis heute halbiert werden. Dass die USA bereits so früh eine Rauchmelderpflicht eingeführt haben liegt daran, dass vielerorts Holzrahmenständerbauten Hochkonjunktur haben. So gelten in vielen Bundesländern sogar Gesetze, nach denen in jeder Wohnung zusätzlich ein Handfeuerlöscher vorhanden sein muss. Auch in den Niederlanden und Kanada wurden schon früh gesetzliche Regelungen zur Brandprävention geschaffen.

Die Rauchwarnmelderpflicht hilft Leben zu retten

In Deutschland herrscht inzwischen nahezu flächendeckend die sogenannte Rauchwarnmelderpflicht. Die Auslegung und Umsetzung ist Ländersache und damit in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer individuell geregelt. In den meisten Bundesländern müssen die Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie den Fluren installiert werden, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen dienen.
In privaten Räumlichkeiten ist in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Eine Ausnahme hierzu besteht in Mecklenburg-Vorpommern. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein müssen sich die Mieter um die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder kümmern. In den übrigen Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht haftet der Vermieter. Er hat die Rauchwarnmelder stets betriebsbereit zu halten und eine jährliche Prüfung nach DIN 14676 nachzuweisen.
Es gibt zahlreiche günstige Modelle auf dem Markt, diese sind jedoch nicht mit hochwertigen Rauchwarnmeldern zu vergleichen. Verschiedene Prüfzeichen, wie das Qualitätszeichen Q, weisen auf qualitativ hochwertige Geräte hin. Beim Einbau von Rauchmeldern lohnt es sich auf professionelle Dienstleister zu setzen. Spezielle Zertifizierungen weisen eine Standardisierung der Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Rauchwarnmeldern nach. Fachliche Errichterfirmen geben gerne weitere Informationen dazu und beraten mit individuellen Maßnahmenpaketen.

Durch eine konsequente Umsetzung der Rauchmelderpflicht in ganz Deutschland und dem Einsatz zuverlässiger und hochwertiger Rauchwarnmelder kann es gelingen, die Opferzahlen von Bränden zu reduzieren. Damit hilft die Rauchwarnmelderpflicht gezielt Leben zu retten.

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Rauchwarnmelder - Alle Fakten auf einen Blick

Bundesland Einbaupflicht Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in Verantwortung
Baden-Württemberg Neu-/Umbau:
ab 23.07.2013
Bestehende Gebäude:
31.12.2014
Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Bayern Neu-/Umbau:
ab 01.01.2013
Bestehende Gebäude:
31.12.2017
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Berlin Neu-/Umbau:
ab 01.01.2017
Bestehende Gebäude:
31.12.2020
Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Brandenburg Neu-/Umbau:
ab 01.07.2016
Bestehende Gebäude:
31.12.2020
Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Eigentümer
Bremen Neu-/Umbau:
ab 01.05.2010
Bestehende Gebäude:
31.12.2015
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Hamburg Neu-/Umbau:
ab 01.04.2006
Bestehende Gebäude:
bis 31.12.2010
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Eigentümer
Hessen Neu-/Umbau:
24.06.2005
Bestehende Gebäude:
bis 31.12.2014
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Mecklenburg-Vorpommern Neu-/Umbau:
01.09.2006
Bestehende Gebäude:
31.12.2009
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Bauherr
Wartung:
Eigentümer
Niedersachsen Neu-/Umbau:
01.11.2012
Bestehende Gebäude:
31.12.2015
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Nordrhein-Westfalen Neu-/Umbau:
01.04.2013
Bestehende Gebäude:
31.12.2016
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Rheinland-Pfalz Neu-/Umbau:
31.12.2003
Bestehende Gebäude:
11.07.2012
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Eigentümer
Saarland Neu-/Umbau:
01.06.2004
Bestehende Gebäude:
31.12.2016
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Sachsen Neu-/Umbau:
01.01.2016
Bestehende Gebäude:
keine Regelung
Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, Fluren, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Bauherr
Wartung:
Nutzer
Sachsen-Anhalt Neu-/Umbau:
15.03.2006
Bestehende Gebäude:
31.12.2015
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Eigentümer
Schleswig-Holstein Neu-/Umbau:
01.04.2005
Bestehende Gebäude:
31.12.2010
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer
Wartung:
Nutzer
Thüringen Neu-/Umbau:
29.02.2008
Bestehende Gebäude:
31.12.2018
Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Einbau:
Eigentümer/ Bauherr
Wartung:
Eigentümer
Icon Information

Kurz & Knapp

In Deutschland gibt es inzwischen flächendeckend für alle 16 Bundesländer die Rauchwarnmelderpflicht. Die Verantwortung liegt bei jedem Bundesland individuell, wie es diese Pflicht an die Einwohner weiter gibt. Rauchmelder müssen in der Regel in Schlafräumen, Fluren und Zimmer mit wohnungsähnlichem Gebrauch angebracht werden, beispielsweise in Bereitschaftsräumen in Apotheken oder Krankenhäusern.

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