Wie weit darf man gehen, um sich und sein Eigentum zu schützen? Wo liegen die Grenzen, wenn man sich gegen Einbrecher wehrt? Und was sollte man auf keinen Fall tun, wenn ein Eindringling im Gebäude ist? Wenn man im Ernstfall falsch reagiert, kann man als Opfer schnell zum Täter werden, denn nicht jede Verteidigung gilt als Notwehr und ist nach deutschem Recht erlaubt, um sich gegen Einbrecher und Diebe zu wehren. Doch wie ist das denn jetzt genau? Darf ich einen Einbrecher verprügeln, um mich zu schützen?
So reagieren Sie bei einem Einbruch am besten
Anders als im klassischen Hollywood Film gilt: Nicht den Helden spielen! Einbrüche und Überfälle sind brisante Situationen, die Gefahren bergen, die man in den seltensten Fällen vorher sehen kann. Die offene Konfrontation sollte man daher meiden und eher passiv reagieren. Die Bundeskriminalpolizei empfiehlt ganz klar: Zurückziehen, einschließen, mit Licht und Geräusch auf sich aufmerksam machen und die Polizei mit Priorität alarmieren. Eine Konfrontation dagegen kann in einem Einbrecher Verteidigungsreize auslösen, die nicht mehr absehbar sind. Ist der Eindringling dann auch noch bewaffnet erhält die Situation zusätzliche Brisanz.
Auch wenn viele Emotionen in einer solchen Situation hochkochen, darf man zunächst keine Gewalt gegen die Täter anwenden. Stress, Schock und Angst verleiten schnell dazu unüberlegt zu reagieren und ob eine Gegenwehr dann auch wirklich legitim sein könnte, ist ebenfalls nicht der erste Gedanke. Doch wenn Emotionen wie Zorn, Rachelust oder Wut hinzukommen kann es schnell zu übertriebener Notwehr kommen, die zu leicht zu einer Straftat werden kann, wenn sie nicht das mildeste Mittel der Situation ist. Klassisch ist hier das Beispiel beim Einsatz von Pfefferspray gegen Einbrecher. Die Nutzung ist nur dann straffrei, wenn man sich in einer akuten Bedrohungssituation befinden, denn es gilt eigentlich als Tierabwehrspray. Doch wer hier kühlen Kopf bewahrt und einem bereits fliehenden oder überwältigten Einbrecher nicht noch zusätzlich eines auswischen will, schützt sich selbst auch rechtlich am besten.
Eine Option gibt es hierbei noch, die jedoch sehr von der Tatsituation selbst abhängig ist: Sie dürfen einen Einbrecher, falls möglich, so lange festhalten, bis die Polizei vor Ort ist. Diese vorläufige Festnahme wird in der Strafprozessordnung auch als „Jedermannsgesetz“ bezeichnet, da jede natürlich Person auch ohne richterliche Anordnung Täter festsetzen darf.
Wann man sich auf Notwehr berufen kann
Zwischen Selbstverteidigung als Notwehr und Körperverletzung des Täters ist es im Ernstfall nur ein schmaler Grat. Die wichtigste Frage ist daher, wo Notwehr beginnt und das ist relativ eindeutig zu beantworten, nämlich wenn „rechtlich geschützte Interessen“ verletzt werden. Dazu zählen
Wichtig dabei bleibt, dass Notwehr immer nur zur Verteidigung eingesetzt werden darf, also wenn man auch tatsächlich aktiv von einem Einbrecher angegriffen wird. Ist der Täter bereits auf dem Rückzug oder der Flucht und folgt das Opfer zwecks eines Rückschlags, ist diese Art von Gegenangriff nicht mehr als Notwehr zu werten. Hier befindet man sich also schnell in der Situation vom Opfer zum Täter zu werden. Angegriffene und Opfer eines Einbruchs dürfen sich also auch mit Gewalt wehren, wenn die Situation es erforderlich macht.
Die Wahl einer entsprechenden Reaktion gegen einen Einbrecher ist maßgeblich davon abhängig, wie der Täter selbst auftritt. Das relativ mildeste Mittel kann dabei sehr unterschiedlich aussehen. Gegenüber einem stark alkoholisierten Eindringling ist weniger Kraft und Hilfsmittel notwendig, als bei einem aggressiven und aktiven Dieb, der vielleicht sogar mit einem Werkzeug oder einer Waffe auf die betroffene Person zukommt. Auch wenn die Situation oft nur wenige Sekunden dauert, muss eine adäquate und schnelle Entscheidung getroffen werden.
Darf man einen Einbrecher verprügeln?

Das können Sie bei einem Einbruch tun
Einbrecher elektronisch vertreiben lassen
Inzwischen gibt der Markt für Sicherheitstechnik zahlreiche Möglichkeiten her, um sich bereits präventiv vor Einbrechern zu schützen. Doch eine 100 prozentige Sicherheit gibt es nicht, denn wer in ein Objekt einbrechen will, findet auch Wege hinein. Dann ist es jedoch wichtig, dass die Täter mit Hilfe moderner Technik schnell vertrieben werden, damit es gar nicht erst zu einer Notwehrsituation kommen muss.
Eine elektronische Option ist ein mobiler Überfallmelder. Er kann flexibel im Gebäude mitgeführt werden, sodass der Handfunksender zu jeder Zeit auslösbar ist. Mit einem einfachen Knopfdruck wird dann in der Regel ein sogenannter Stiller Alarm ausgelöst. Hierbei findet kein Internalarm statt, sondern per Fernalarm wird eine aufgeschaltete Notrufleitstelle informiert. Je nach Art der NSL wird die Polizei unmittelbar mit alarmiert oder ein Sicherheitsfahrer fährt zum Objekt. Den größeren Effekt hat man in einer solchen Extremsituation jedoch ganz klar mit einer aufgeschalteten Fernüberwachung.
Eine Alarmanlage mit Live-Täteransprache gibt die Möglichkeit, aktiv in das Geschehen einzugreifen, indem die Mitarbeiter einer 24/7 aufgeschalteten Notrufleitstelle die Täter per Fernüberwachung lautstark ansprechen und vertreiben. Parallel kann die Polizei alarmiert werden, sodass die Alarmierungskette maßgeblich verkürzt wird. Die angespannte Situation des Einbruchs wird dadurch entschärft und es muss sich niemand dem Einbrecher konfrontiert sehen.