Was ist VdS 2311?

VdS 2311 sind Richtlinien, die von der VdS Schadenverhütung GmbH herausgegeben werden und zusammen mit VdS 2227 einen Richtlinienkatalog für allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden von Einbruchmeldeanlagen (EMA) bilden. VdS 2311 enthält dabei Richtlinien zu Mindestanforderungen an die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen der Klassen A, B und C.

VdS 2311 – Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen: Planung, Einbau und Wartung

Für Kunden kann sich die Entscheidung für eine nach VdS 2311 errichtete Einbruchmeldeanlage lohnen. Versicherungen ordnen das Einbruchrisiko in Wohn- und Gewerbeobjekte sowie öffentlichen Gebäuden und den zu versichernden Wert in eine VdS-Klasse ein. So wird bei besonders hohen Risiken in der Regel eine Auflage durch die Versicherung gemacht, eine Einbruchmeldeanlage nach VdS-Kriterien installieren zu lassen. So ist sichergestellt, dass keine unzureichende Anlage eingebaut wird, die im Schadensfall womöglich keinen hinreichenden Schutz gewährleistet.

Warum sich eine VdS-Zertifizierung nach VdS 2311 lohnen kann

Ein regelmäßig auftretendes Problem nicht VdS-zertifizierter Einbruchmeldeanlagen sind Falschalarme. Häufige Ursachen dafür sind neben Fehlern beim Einbau auch Qualitätsmängel bei den verbauten Komponenten sowie fehlende Inspektionen und Wartungen. So kann ein fehlerfreier Betrieb nicht garantiert werden.

Für Kunden kann die Installation einer VdS-zertifizierten Alarmanlage neben einem hohen Maß an Sicherheit und Komfort Vergünstigungen bei der Versicherungsprämie mit sich bringen, sofern es nicht ohnehin Auflagen zur Installation eines solchen professionellen Einbruchschutzes gibt.

Verschiedene Klassen von Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA)

Die eingangs genannte Klassifizierung von Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen wird wie folgt aufgeschlüsselt:

  1. ÜMA / EMA der Klasse A eignen sich zum Schutz von Wohnhäusern und Personen, bei denen eine Gefährdung als gering einzustufen ist.
  2. Anlagen der Klasse B dienen dem Schutz von Wohnhäusern und Personen mit erhöhter Gefährdung, von Gewerbeobjekten und öffentlichen Gebäuden.
  3. Für Personen, Wohnobjekte, Gewerbeobjekte und öffentliche Objekte mit hoher Gefährdung, sind ÜMA / EMA der Klasse C empfehlenswert.

Anforderungen gemäß den Richtlinien VdS 2311 (Auszug)

  1. Einbruchmeldeanlagen (EMA) müssen so konzipiert sein, dass Einbrüche bzw. Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und gemeldet werden können.
  2. Mechanische Sicherungseinrichtungen und die Überwachung durch eine VdS-zertifizierte EMA müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Die Interventionskräfte sollten das Objekt möglichst zeitnah erreichen können. Im Idealfall, bevor die Täter in das Gebäude eindringen können. Um das zu gewährleisten, ist ergänzend zu einer elektronischen Alarmanlage ein mechanischer Einbruchschutz zu installieren. Darunter fallen Tür- und Fenstersicherungen. Diese Sicherungsmaßnahmen sollten zur Abschreckung von außen deutlich erkennbar sein. Wichtig ist außerdem, dass eine Überwindung nur unter Zuhilfenahme von professionellem Werkzeug und mit einem hohen Zeitaufwand möglich ist.
  3. Falschalarme sollen durch eine Abstimmung von Mechanik und Elektronik möglichst vermieden werden.

Planung, Einbau und Wartung durch einen VdS-zertifizierten Betrieb

Nach der Festlegung der zu installierenden EMA durch den Versicherer muss die eigentliche Anlage gemäß den Richtlinien VdS 2311 von einem ebenfalls VdS-zertifizierten Errichter geplant und eingebaut werden. Das zuständige Sicherheitsunternehmen bestätigt dem Versicherer gegenüber, dass Planung, Einbau und Instandhaltung fachlich korrekt nach VdS 2311 vorgenommen wurden bzw. werden.

Kriterien für die Zertifizierung der Einbruchmeldeanlage nach VdS 2311

  1. Das Versicherungsunternehmen entscheidet über Art und Umfang der zu installierenden Einbruchmeldeanlage.
  2. Ein VdS-zertifiziertes Sicherheitsunternehmen muss die Anlage als Errichter planen und installieren.
  3. Sämtliche Anlagenkomponenten müssen durch VdS geprüft sein. In Frage kommende Bestandteile sind im „Verzeichnis der VdS-anerkannten Produkte für Einbruchmeldeanlagen“ zu finden.
  4. Sollen nicht-VdS-zertifizierte Komponenten mit verbaut werden, ist eine Sondergenehmigung der VdS einzuholen. Die Verwendung muss vom Versicherer genehmigt werden.
  5. Gemäß den in VdS 2311 festgelegten Prüfungsintervallen muss ein Instandhaltungs- und Wartungsvertrag mit dem installierenden VdS-zertifizierten Sicherheitsunternehmen abgeschlossen werden.
  6. Obligatorisch ist ebenfalls die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL).

Vorteile beim Betrieb einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage nach VdS 2311

  1. Installation einer ÜMA / EMA, die den tatsächlichen Sicherheitsanforderungen entspricht
  2. Aufschaltung auf eine NSL garantiert schnelle Handlungsmöglichkeiten im Einbruchsfall
  3. Beruhigendes Gefühl, Werte zuverlässig und bestmöglich geschützt zu haben
  4. Hohes Maß an Sicherheit und Komfort dank regelmäßiger Wartung / Instandhaltung

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