Was ist Sachbeschädigung?

Bei Sachbeschädigung handelt es sich um untersagte Tathandlungen, die die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache zum Ziel haben. Das Vergehen an sich kann strafrechtlich verfolgt werden. Der häufig synonym verwendete Begriff Vandalismus ist kein offizieller Begriff im Strafrecht, wird jedoch analog einer Sachbeschädigung behandelt und ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

Ziel einer Sachbeschädigung ist das bewusste Zerstören und Beschädigen fremden Eigentums. Fremd bedeutet in diesem Fall, dass die beschädigte Sache weder im Alleineigentum des Täters steht, noch vollständig herrenlos ist. Also Sachen und Gegenstände, die einer anderen Person als dem Täter gehören.

Eine Beschädigung wird dabei als jede körperliche Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird definiert. Sind die Sachen nur beschmutzt worden und können danach auch wieder unkompliziert gereinigt werden, gilt der Tatbestand nicht als Sachbeschädigung. Beispiele für konkrete Sachbeschädigung sind zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Autospiegel, herausgerissene Kabel, angezündete Holzhütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen. Natürlich gibt es jedoch noch viele Beispiele für Sachbeschädigung mehr.

Wie ist die Gesetzeslage bei Sachbeschädigung und Vandalismus?

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In Paragraph §303 wird das Delikt folgendermaßen formuliert:

  1. Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
  3. Der Versuch ist strafbar.

Auch virtuelle Sachbeschädigung in Form von Datenveränderung oder Computersabotage sind rechtlich daran angelehnt und in §303a und §303b festgelegt. Da es sich jedoch nicht um eine Sache im juristischen Sinn handelt, sind diese Varianten gesondert zu betrachten.

Welche Gegenstände werden unter dem Tatbestand der Sachbeschädigung geführt?

Im Sinne des Strafgesetzbuches gelten nicht nur greifbare oder körperliche Gegenstände als Sache, die beschädigt werden können. Unter den Tatbestand fallen auch Lebewesen, wie zum Beispiel Tiere. Aber auch flüssige oder gasförmige Sachen können je nach Hintergrund unter Sachbeschädigung fallen, auch wenn die Beschädigung von Gas nur schwer abzugrenzen ist. Nicht zuletzt ist es unerheblich, welcher Wert einer Sache zugeschrieben wird: ein bereits verfallenes Haus kann zum Beispiel dennoch weiter beschädigt werden.

Was kann man gegen Sachbeschädigung tun?

Präventiv:

  1. Schwer entflammbare Materialien nutzen
  2. Schwer zerstörbare Materialien nutzen (z.B. spezielles Sicherheitsglas)
  3. Alarmanlage mit Fernüberwachung installieren
  4. Videoüberwachung mit Aufschaltung auf eine Serviceleitstelle und Sabotageschutz installieren, sodass die Täter durch Live-Täteransprache bei ihrer Tat schnellstmöglich unterbrochen werden
  5. Hinweisbeschilderung für die Videoüberwachung anbringen, da diese schon von vornherein einen abschreckenden Effekt haben kann
  6. Versicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Sachbeschädigung z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Vollkaskoversicherung, Zusatzversicherung „Graffiti“

Reaktiv nach einem Fall von Vandalismus:

  1. Einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen
  2. Fotodokumentation der beschädigten Gegenstände und Sachen
  3. Beschädigung der Versicherung melden
  4. Beratung zur Prävention von Sachbeschädigung einholen (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de)

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