Falschalarm oder Fehlalarm?

Bei einem Falschalarm, vom Volksmund häufig als Fehlalarm bezeichnet, handelt es sich um einen manuell oder durch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) automatisch ausgelösten Alarm, dem keine tatsächlich vorhandene Gefährdung durch einen Brand, Überfall oder einen Einbruch zugrunde liegt. Der Falschalarm ist in der Norm DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) definiert. Die Norm verwendet ausschließlich den Begriff Falschalarm. Der Begriff Fehlalarm wird nicht verwendet. Das kann damit begründet werden, dass es sich bei einem Falschalarm um einen Alarm handelt, der fälschlicherweise ausgelöst wurde. Der Begriff Fehlalarm hingegen legt ein Ausbleiben (Fehlen) des Alarms nahe, was im Fachjargon als negativer Falschalarm bezeichnet wird. Mögliche Ursachen eines negativen Falschalarms können ausbleibende Wartungen, fehlerhafte Projektierung der Sicherheitslösung (z.B. zentrale Sicherungspunkte wurden bei der Projektierung unberücksichtigt gelassen , unzureichender Umfang der Alarmanlage), nicht fachgerecht durchgeführte Installationen und unzureichende Ausrichtung des Erfassungsbereiches der Bewegungsmelder sein. Durch Falschalarme werden Kapazitäten bei der Polizei und den Rettungskräften der Feuerwehr gebunden, die unter Umständen an anderer Stelle dringend benötigt werden.
So weist beispielsweise die Polizeiliche Kriminalstatistik allein für das Jahr 2015 insgesamt 167.136 Wohnungseinbruchdiebstähle aus (PKS Bundeskriminalamt, 2015). Einbrüche in gewerbliche Objekte sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Wer hat die Verantwortung für einen Falschalarm?

Anders als es TV-Krimis vermuten lassen, ist eine direkte Aufschaltung von Einbruchmeldeanlagen auf die Polizei-Leitstelle ohne Alarmverifikation nur für ausgewählte Risikogruppen möglich. Alle übrigen Betreiber von Einbruchmeldeanlagen müssen bei einer Alarmauslösung zunächst eine Alarmvorprüfung gewährleisten, bevor die Polizei die Pflicht hat, den Einsatz zu übernehmen. Ein Einsatz der Feuerwehr oder Polizei ist in Deutschland in der Regel kostenpflichtig, wenn es sich um einen Falschalarm handelt, der aus der Falschmeldung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) resultiert. Aus diesem Grund werden Alarme einer Einbruchmeldeanlage häufig vorgeprüft, bevor die Polizei verständigt wird. Liegen keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor, werden bei einem Falschalarm die Kosten für den Polizeieinsatz, der infolge einer technischen Alarmierung durch eine Überfall- und Einbruchmeldeanlage hervorgerufen wurde, in der Regel weiterbelastet. Zudem sind Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, schadenersatzpflichtig und können nach § 145 ff. StGB strafrechtlich verfolgt werden.

Wie lässt sich die Anzahl an Falschalarmen senken?

Die Häufigkeit von Falschalarmen im Verhältnis zu den durch eine tatsächliche Gefahr begründeten Alarmen wird in der Falschalarmrate ausgewiesen. Aufgrund des Umstandes, dass die Kosten für Fehlalarme weiterbelastet werden können, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen aussichtsreich sind, um die Anzahl an Falschalarmen zu senken. Zunächst ist hier eine technische, entweder mechanische und/oder elektrische, Zwangsläufigkeit zu nennen. Durch diese Zwangsläufigkeit kann die Falschalarmrate konsequent reduziert werden. Darüber hinaus kann jede Form der Alarmvorprüfung dabei helfen, den Alarm als solchen zu verifizieren, bevor die Polizei informiert wird. Diese Alarmvorprüfung kann zum einen durch einen Wachdienst oder eine beauftragte Person vor Ort, zum anderen aus einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) mittels einer Fernüberwachung stattfinden.

Die Reduzierung von Falschalarmen ist aus vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Auf der einen Seite birgt eine hohe Falschalarmrate die Gefahr, dass einem Alarm keine hohe Relevanz mehr beigemessen wird. Auf der anderen Seite ist es mit einem erheblichen Risiko verbunden, dass Falschalarme zu einer Gewöhnung der alarmierten Personengruppen führen. Je stärker ein Alarm mit einem Fehlalarm assoziiert wird, desto niedriger ist die Sensibilität für weitere Alarme.

Welche Arten von Falschalarmen gibt es?

Falschalarme sind grundsätzlich in ihrer Herkunftsart zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist dabei, wodurch der Falschalarm hervorgerufen wird. So definiert die Norm DIN VDE 0833-1 diverse Arten von Falschalarmen, benennt diese jedoch nicht namentlich.

Falschalarme können sowohl durch Einbruchmeldeanlagen (EMA), als auch durch Brandmeldeanlagen (BMA) hervorgerufen werden. Dabei kann ein technischer Alarm dadurch zustande kommen, dass ein Fehler in der jeweiligen Gefahrenmeldeanlage vorliegt. Für die falsche Alarmierung könnte beispielsweise ein Defekt der Melder der Alarmanlage, der Sensorik der Videoüberwachung oder der Brandmeldeanlage (Brandmelder meldet fälschlicherweise ein Schadenfeuer mittels Brandalarm) verantwortlich sein. Darüber hinaus beschreibt die DIN VDE 0833-1 einen beispielsweise durch Zigarettenrauch oder Qualm hervorgerufenen Brandalarm. Dieser wird häufig als Täuschungsalarm bezeichnet, da die Voraussetzungen eines echten Alarms (Schadenfeuer) zumindest vorgetäuscht werden.

Die missbräuchliche Auslösung eines Alarms hingegen wird regelmäßig als böswilliger Alarm bezeichnet. Eine strafrechtliche Verfolgung kann demnach bei einer absichtlichen Auslösung eines Alarms ohne Vorliegen eines Erfordernisses stattfinden. Dabei ist unerheblich, welcher Zweck durch das Vortäuschen einer Gefahrenlage verfolgt wurde. So wurden Fälle bekannt, in denen der Falschalarm als Ablenkungsmanöver missbraucht wurde. Dabei lenkte ein durch die Manipulation der Sensoren der Sicherheitstechnik ausgelöster Alarm die Eigentümer der Objekte, Sicherheitsdienste und die Polizeikräfte vom eigentlichen Einbruch ab, der an anderer Stelle im Objekt stattfand. Dabei begehen die Täter nicht nur durch den Einbruch eine Straftat, sondern können durch den vorsätzlich herbeigeführten Falschalarm auch auf Grundlage des deutschen Strafgesetzbuches § 145 StGB verurteilt werden. Das gilt vor allem dann, wenn ein vorgetäuschter Überfall an den Polizeinotruf oder eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gemeldet wird.

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