Was ist eine Alarmvorprüfung?

Plötzlich ertönt mitten in der Nacht im Gewerbegebäude nebenan ein schriller Alarmton – doch niemand ist zu sehen. Ist es etwa ein Falschalarm oder sind doch Einbrecher am Werk? Genau auf diese Frage gibt die Alarmvorprüfung eine Antwort: Denn dabei wird ermittelt, ob bei der Alarmmeldung ein Echtalarm oder ein Falschalarm vorliegt – noch bevor die Polizei alarmiert wird.

Warum ist eine Alarmvorprüfung wichtig?

Bedenkt man, dass ein Großteil der ausgelösten Alarme bei klassischen Alarmanlagen Falschalarme sind, wird schnell verständlich, warum eine Alarmvorprüfung unerlässlich ist: Im Ernstfall kann es passieren, dass die Polizei durch einen Falschalarm von einer tatsächlichen Gefahrensituation ferngehalten wird. Unnötige Anfahrten der Beamten und hohe Einsatzkosten sind die Folge. Daher ist in vielen Bundesländern eine Alarmvorprüfung vorgeschrieben.

Diese Kosten für Falschalarme sind nicht unerheblich. Jährlich werden Millionen an Einnahmen so in die Kassen der Behörden gespült. Durch eine sorgfältige Alarmvorprüfung und eine effektive Unterscheidung zwischen Echtalarmen und Falschalarmen können überflüssige Polizeieinsätze gezielt vermieden werden.

Wie genau funktioniert eine Alarmvorprüfung?

Die Alarmvorprüfung verläuft in der Regel nach einem Alarmplan, der den Ablauf der einzelnen Schritte im Alarmfall festlegt. Dieser wird vor Installation der Alarmanlage gemeinsam mit dem Wachdienst oder einer Notruf- und Serviceleitstelle ausgearbeitet.

Bei Auslösung des Alarms bekommt der Operator eine Alarmmeldung gesendet und kann mit der Überprüfung des Alarms beginnen. Zunächst ist für die Alarmvorprüfung eine Alarmverifikation erforderlich. Dabei wird nach Auslösen des Alarms ermittelt, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt – die einen Polizeieinsatz nötig macht – oder, ob es sich um einen Falschalarm handelt. Folgende Arten der Alarmverifikation gibt es.

Falschalarm oder Echtalarm?

Die erste Möglichkeit ist die persönliche Überprüfung vor Ort: Dabei fährt eine zuvor beauftragte Instanz, beispielsweise ein Wachdienst, unmittelbar nach Eingang der Alarmmeldung zum betreffenden Objekt. Dort sucht sie nach der möglichen Ursache für die Alarmauslösung. Werden Anzeichen für eine tatsächliche Gefahrensituation entdeckt, so ist der Alarm verifiziert und weitere Maßnahmen können eingeleitet werden. Eine weitere Option ist die Überprüfung mittels Fernüberwachung. Hierbei wird nach Alarmauslösung eine Live-Verbindung zu einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) aufgebaut. Mit Hilfe einer Audioverbindung und/oder Videoüberwachung können die Disponenten der Leitstelle die Situation vor Ort in Echtzeit überprüfen und unmittelbar beurteilen. Im Falle eines Falschalarmes, der aus der Ferne als solcher erkannt wird, kann unter Umständen auf eine weitergehende Situationsüberprüfung verzichtet werden.

Ist tatsächlich ein Einbruch geschehen oder ein Notfall eingetreten, informiert der Mitarbeiter der Leitstelle – je nach Art des Alarms – nicht nur Polizei und Feuerwehr, sondern auch alle Personen, die auf dem Alarmplan vermerkt sind.

Wie können Falschalarme vermieden werden?

Um die Falschalarmquote konsequent zu senken, müssen zunächst Alarmmeldungen aufgrund von Bedien- oder Installationsfehlern ausgeschlossen werden. Zudem sollten Fehlerquellen, die einen Alarm auslösen könnten, wie beispielsweise Zigarettenrauch oder Qualm beim Brandschutz, gezielt verhindert werden. Eine Lösung kann auch die Einstellung einer sogenannten Zwangsläufigkeit sein, bei der eine Scharfschaltung nur im einwandfreien Zustand der Einbruchmeldeanlage möglich ist.

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