Was ist eine Alarmempfangsstelle (AES)?

Als eine Alarmempfangsstelle, kurz AES, wird eine ständig besetzte Stelle bezeichnet, an welche im Alarmfall Informationen über den Zustand von Gefahrenmeldeanlagen gesendet werden. Alarmempfangsstellen sind nach DIN EN 50518 normiert. Diese europaweit gültige Norm benennt AES als “Stellen, welche Alarmsignale von Notfällen überwachen und/oder empfangen und/oder verarbeiten, die eine umgehende Reaktion erforderlich machen.”

Das Empfangen und Verarbeiten von Signalen und das Einleiten einer Interventionsmaßnahme wird dabei nicht nur auf Informationen von Alarmen aus Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen beschränkt. Unter einer Alarmanlage werden im Sinne der zugrunde liegenden Norm auch Videoüberwachungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen oder Personen-Hilferufanlagen verstanden. Jede dieser Anlagen kann Informationen und Alarme an eine Alarmempfangsstelle zur weiteren Verarbeitung senden.

Welche Aufgaben hat eine Alarmempfangsstelle?

Das Aufgabenfeld einer AES beschränkt sich dabei nicht nur auf das Entgegennehmen der Signale. Eine konkrete Aufgabe ist beispielsweise die Gewährleistung, dass die Signale aus dem jeweils überwachten Schutzobjekt auch sicher entgegengenommen werden können. Zusätzlich sind die Übertragungswege und Übertragungssysteme durch die AES zu überwachen. Das Verarbeiten eingehender Signale und Informationen zählt jedoch zu den wichtigsten Tätigkeiten einer Alarmempfangsstelle. Darin inbegriffen ist die fehlerlose Bearbeitung mithilfe eines Gefahren-Management-Systems. Um den Signaleingang und die Verarbeitung fehlerlos zu gewährleisten, ist die AES durchgehend von mindestens zwei Operatoren zu besetzen. Das weitere Vorgehen, wie z.B. eine Reaktion auf ein Alarmsignal, ist nicht in der DIN EN 50518 festgelegt. Hierin liegt auch die klare Unterscheidung zu einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), die als Gesamtdienstleistung auch die Alarmbearbeitung inklusive entsprechender Interventionsaktivitäten, wie z.B. eine Live-Täteransprache, anbietet. Bei Alarmempfangsstellen wird die weiterführende Intervention nach einem Alarm zwar nicht durch die DIN EN 50518 geregelt, jedoch wird in vielen Fällen mit vernetzten Alarmdiensten, Interventionsleitstellen oder Notruf- und Serviceleitstellen zusammengearbeitet, die die Alarmbearbeitung erbringen.

Welche Anforderungen gibt es an eine Alarmempfangsstelle?

Für die Errichtung und das Betreiben einer Alarmempfangsstelle, auf die Einbruchmeldeanlagen aufgeschaltet sind, gibt es bestimmte Mindestanforderungen. Dadurch können die derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandards erreicht werden.

Teil 1: Örtliche und bauliche Anforderungen

Die baulichen Anforderungen, die an eine AES nach DIN EN 50518 gestellt werden, zielen darauf ab, die Einrichtung vor einem Ausfall zu schützen. Dafür werden Anforderungen an die Außenwände, den Fußboden und die Decken, Türen, Fenster und andere Glasflächen gestellt, die beispielsweise einen Angriff oder ein Eindringen mit mechanischen Mitteln verhindern sollen. Maßnahmen als Feuerwiderstand, Blitzschutz, eine NotstromversorgungVideoüberwachung, Lüftungsanlagen und eine Gasmeldeanlage sind weitere örtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen sind jedoch nur beispielhaft, die konkrete Auslegung wird in der DIN EN 50518 Teil 1 beschrieben.

Teil 2: Technische Anforderungen

Hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, die an eine Alarmempfangsstelle gestellt werden, sind vor allem die Datenspeicherung und die Datenaufzeichnung wichtig, die über eine festgelegte Dauer erfolgen müssen. Weiterhin sind regelmäßige Funktionsprüfungen sowie ein Störungsmanagement mit Ersatzverfahren vorgesehen. Um das alles in immer gleichem Rahmen gewährleisten zu können, sind eine Verfügbarkeit der Leistungsfähigkeit von 99,8 % sowie schriftliche Notfall- und Wiederanlaufpläne erforderlich.

Teil 3: Betriebliche Anforderungen

Neben technischen und baulichen Anforderungen müssen auch die in einer AES tätigen Personen und ihre Qualifikation vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Hierzu gehört, dass die Zentrale zu jeder Zeit mit zwei Bedienern besetzt ist. Für diese Mitarbeiter muss ein entsprechendes Ausbildungskonzept vorhanden sein. Um auch bei Personalwechsel einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist für einen dokumentierten Betriebsablauf zu sorgen. Das beinhaltet die Funktionsprüfungen, Datenschutzumsetzung, Datenträgervernichtung sowie Abläufe für den Regelbetrieb sowie für Notfälle. Abschließend ist festgelegt, dass ein jährliches Audit die gestellten Anforderungen an die Alarmempfangsstelle überprüft.

Da es umfassende Anforderungen, Aufzählungen und Sonderfälle im Zusammenhang mit Alarmempfangsstellen gibt, die außerhalb des Rahmens dieser kurzen Begriffsbestimmung des Sicherheitslexikons liegt, erhebt dieser Glossarbeitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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